Der GRB (Geriatrische Rehabilitations-Behandlung) – Antrag
Zentraler Bestandteil des GRB-Vertrages ist der GRB-Antrag.
Dieser Antrag beschreibt den jeweiligen geriatrischen Patienten und wird vom Akut-Krankenhaus ausgefüllt.
Das Akut-Krankenhaus kann eine geeignete wohnortnahe geriatrische Rehabilitationsklinik vorschlagen.
Die Krankenkasse prüft den Antrag über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und entscheidet über die Durchführung sowie über Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Rehabilitationsmaßnahme.
Die Krankenkasse klärt die Aufnahme mit der ausgewählten geriatrischen Rehabilitationsklinik ab und gibt dem Akut-Krankenhaus eine entsprechende Rückmeldung.
Anschließend kann der Patient in die geriatrische Rehabilitationsklinik verlegt werden.
Der GRB (Geriatrische Rehabilitations-Behandlung) – Vertrag
Die Krankenkassenverbände in Bayern haben mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft eine Vereinbarung für die stationäre Versorgung geriatrischer Patienten geschlossen.
Es handelt sich um die Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 112 Abs.1 SGB V zu § 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V.
In dieser Vereinbarung ist die Grundlage für einen, dem geriatrischen Patienten angepassten, Übergang von der Akut-Krankenhausbehandlung zur Geriatrischen Rehabilitation gelegt.
- Die Verlegung erfolgtschnellstmöglich, sobald eine Rehabilitationsfähigkeit des Patienten vorliegt.
- Der Übergang von der Krankenhausbehandlung in die geriatrische Rehabilitation erfolgt nahtlos, d.h. in der Regel lückenlos, im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung.
- Die geriatrische Rehabilitation erfolgt wohnortnah.
- Die Grundsätze „Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulant vor stationär“ sind zu berücksichtigen.
Der Versorgungsvertrag
Für unsere Kliniken hat die Geriatriezentrum Neuburg GmbH Versorgungsverträge nach § 111 SGB V mit den Krankenkassen abgeschlossen.
Die Kliniken sind dadurch berechtigt für die Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände medizinische Leistungen zur geriatrischen Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung zu erbringen.