Gesetzliche Zuzahlungen

Die Geriatrische Fachklinik Neuburg hat mit den Krankenkassen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen.

Für die Behandlungen in solchen Einrichtungen werden gesetzliche (vgl. § 40 SGB V) Zuzahlungen verlangt, die von unserer Klinik an die Krankenkassen weiterzuleiten sind.