Leistungen

Eine Geriatrische Behandlung dient der Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten bei drohender oder vorliegender Behinderung.

Ihr Ziel ist immer die Wiedergewinnung, die Verbesserung oder der Erhalt einer möglichst weitgehenden Selbständigkeit des Patienten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens sowie die Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit.

Die Geriatrie hat eindeutig ihre Erfolge dokumentiert. Viele Arbeiten zeigen übereinstimmend, dass über 70 % der aufgenommenen Patienten verbessert nach Hause entlassen werden können (siehe auch MEIER-BAUMGARTNER et. al., Literaturliste Nr. 12 und GERASS ´95 Baden Württemberg, Literaturliste Nr. 20).“ Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e.V.

Studien des Geriatrie-in-Bayern-Datenbankprojekts zeigen, dass die Geriatrische Rehabilitation nicht nur eine hohe Ergebnisqualität aufweist, sondern auch nachhaltig wirksam ist (Follow-Up-Studie).

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2015/12/studienbericht_gib_dat_nachfolgestudie.pdf

Teamvisite

Grundlage einer erfolgreichen Rehabilitation ist die Orientierung an den Bedürfnissen und Zielen des Patienten. Unser hochmotiviertes und bestens ausgebildetes Team aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten legt zu Beginn der Rehabilitation gemeinsam Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen individuelle Therapieziele fest, die regelmäßig den vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasst werden.

In wöchentlichen Teamvisiten wird das Problemfeld des jeweiligen Patienten erfasst, das weitere Vorgehen untereinander abgestimmt und der Verlauf hinsichtlich der Behandlungsziele überprüft.

Medikation

Die Besonderheiten der Medikamentenwirkung im Alter sind ein wichtiger Gegenstand der Geriatrie.

Wirkungsstärke und -dauer sowie unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten sind anders als bei jüngeren Menschen.

Oft führt die Vielzahl von gleichzeitig vorliegenden Erkrankungen zu zahlreichen nebeneinander genommenen Medikamenten. Fünf oder mehr Medikamente täglich sind keine Seltenheit. Das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen ist jedoch direkt abhängig von der Zahl der verabreichten Medikamente.

Zu Beginn der Rehabilitation ist deshalb eine ausführliche Information der Stationsärztin/des Stationsarztes über die Medikamenteneinnahme erforderlich.

Während des Aufenthaltes dürfen in eigenem Interesse des Patienten keine Arzneimittel ohne Rücksprache eingenommen werden. Es können sich Unverträglichkeiten mit den vom Stationsarzt bzw. von der Stationsärztin verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg der Behandlung gefährden.

Interdisziplinarität

Die Geriatrische Rehabilitation lebt von der Kooperation der Berufsgruppen untereinander.

„Der Großteil alter Patienten leidet neben einer akuten, zur Krankenhauseinweisung führenden Störung, an einer Multimorbidität und/oder zum Teil chronischen Einschränkungen, Fähigkeitsstörungen unterschiedlicher Ausprägungen mit einer negativen Rückwirkung im psychosozialen Bereich. Bei diesen Patienten hat vom Tag der Aufnahme an ein therapeutisch-rehabilitatives Gesamtkonzept zu greifen.“
(Bundesarbeitsgemeinschaft der klinisch-geriatrischen Einrichtungen e.V.)

Aufgrund der Geriatrischen Assessments wird in Zusammenarbeit mit dem Patienten und / oder seinen Angehörigen ein allgemeiner Behandlungsplan mit Behandlungsziel durch das gesamte Behandlungsteam erstellt.

Die für den Patienten anzustrebenden Ziele werden nur bei optimaler Zusammenarbeit des gesamten therapeutischen Teams erreicht.

Hierfür stehen den Teams gemeinsame Besprechungszeiten, gemeinsame Visiten, Planungszeiten und zahlreiche informelle Austauschmöglichkeiten zur Verfügung.

Jede Berufsgruppe dokumentiert den Behandlungsverlauf des Patienten an einer zentralen Stelle, so dass dort jederzeit ein umfassender Status des Patienten erfahren werden kann.

Mindestens einmal wöchentlich wird der Behandlungsfortschritt des Patienten überprüft und es werden ggf. die erforderlichen Maßnahmen neu festgelegt.

Das Geriatrische Assessment

„Im Geriatrischen Assessment findet die umfassende Beurteilung des Patienten in Bezug auf Anamnese, Körper- und Geisteszustand und seine Fähigkeiten zur Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens im individuellen Kontext statt.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft der klinisch-geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen e.V.)

Diese weit über die medizinische Anamnese und Befunderhebung hinausgehende ganzheitliche Abklärungsmethode enthält folgende Bereiche:
Medizinischer Status, Pflegeanamnese, Körperliches Befinden/Funktionalität, Psychologischer Status, Psychisches Befinden, Soziale Funktionen, Ökonomischer Status.
Die Geriatrie bezieht von Anfang an das soziale Umfeld des Patienten in die therapeutischen Überlegungen mit ein.
Es soll erreicht werden, dass der in der Klinik erzielte Erfolg im täglichen Leben umgesetzt werden kann.
Das Geriatrische Assessment liefert hierfür die entsprechenden Grundlagen.

Einbezug Angehöriger

Der Einbezug der Angehörigen ist für eine erfolgreiche Rehabilitation und für die gewünschte Rückkehr in das gewohnte Lebensumfeld sehr wichtig.
Eine intensive Angehörigenberatung und -schulung im Umgang mit dem Patienten wird ebenso angeboten wie die häufig notwendige Versorgung mit den verschiedensten Mobilitäts- und Pflegehilfsmitteln.

Eine Rehabilitation bedeutet für den älteren Menschen immer eine große Umstellung. Aus diesem Grund bieten wir nach ärztlicher Rücksprache die Möglichkeit der Unterbringung einer Begleitperson in einem gebuchten Einzelzimmer oder in einem unserer Besucherappartements (Standort Neuburg) an.

Die Angehörigensprechstunde
Hier wird unter Moderation eines Leitenden Arztes zusammen mit dem Stationsarzt und dem Sozialdienst, ggf. auch Pflegekräften und Therapeuten, eine intensive Beratung der Angehörigen durchgeführt.
Vom aktuellen medizinischen Stand über die vorhandenen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Patienten bis hin zur sozialen Weiterversorgung können alle Themen angesprochen werden.

Chefarztbehandlung

Zur Behandlung durch den Chefarzt ist der Abschluss einer gesonderten Wahlleistungsvereinbarung erforderlich.
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.

Für die wahlärztlichen Leistungen bedeutet dies, dass sich der Patient damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte der Klinik (i.d.R. Chefärzte und Oberärzte) hinzukauft.

Selbstverständlich werden dem Patienten auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Da die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann, sollte der Patient prüfen, ob seine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe diese Kosten deckt.